Sachverhalt
Die Europa-Region der IFRK hat das DRK andere Nationale Gesellschaften durch eine Videokonferenz am 18.07.2023 und durch E-Mail vom 19.7.2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Generalsekretär des Belarussischen Roten Kreuzes an einem von einer – mutmaßlich der belarussischen Regierung nahestehenden Stiftung organisierten Besuch in den Regionen Donetsk und Luhansk (russ. besetzte bzw. annektierte ukrainische Gebiete) teilgenommen hat. Es soll laut Belarussischem Roten Kreuz nach eigener Aussage gegenüber der IFRK und den Medien darum gegangen sein, sich zu vergewissern, ob Kinder, die zu „Erholungszwecken“ in Belarus gewesen seien und dort u.a. von der nationalen Gesellschaft betreut worden sein sollen, wieder wohlbehalten bei den Familien angekommen seien.
In den Medien ist nun die Rede davon, dass Rotkreuz-Helfer aus Belarus Kinder aus der besetzten Ukraine außer Landes gebracht haben.
Weder IFRK noch Ukrainisches Rotes Kreuz sind von diesem Besuch unterrichtet gewesen, die nach den Regeln der Bewegung notwendige Koordination hat ihnen zufolge nicht stattgefunden. Eine Beteiligung der beiden Institutionen an den berichteten Aktivitäten im Zusammenhang mit der Versorgung von Kindern hat nicht bestanden.
Weiterhin ist in von diversen Medien verbreiteten Bildern zu erkennen, dass der Generalsekretär des Belarussischen Roten Kreuzes während des Besuchs eine militärisch anmutende Bekleidung unter Verwendung des sog. „Z“ – Symbols getragen habe, das mit Russland als Partei des internationalen bewaffneten Konflikts in der Ukraine in Verbindung gebracht wird. Sowohl das Ukrainische Rote Kreuz wie auch die IFRK haben mittlerweile auf Ihren Webseiten offizielle Stellungnahmen zum Vorfall veröffentlicht.
Erste Bewertung und Maßnahme der IFRK
Ausweislich des o.a. Statements der IFRK vom 19.07.2023 bewertet die IFRK das Verhalten des Generalsekretärs des Belarussischen Roten Kreuzes und der Organisation selbst als im Widerspruch zum humanitären Auftrag, den Grundprinzipien und Politik der IFRK. Die IFKR habe daher diesen Fall an das Compliance- and Mediation Committee verwiesen, das gemäß der IFRK-Verfassung als unabhängiges Gremium mutmaßliche Verstöße gegen die Integrität der Internationalen Föderation und ihrer Mitglieder untersucht und behebt.
Berichterstattung
In den Sozialen Medien gibt es erste Berichterstattung zu dem Vorfall. Die Accounts, die die Nachrichten verbreiten und um Stellungnahme bitten sind überwiegend reichweitenstark und international. Vereinzelt wird auch das DRK in den Beiträgen verlinkt und um Stellungnahme gebeten. Medienanfragen an uns gibt es bisher keine.
Die IFRC hat ein Statement zu dem Vorfall auf der Webseite veröffentlicht, in dem sie darüber informieren, dass sie von dem Besuch nicht wussten, sich deutlich von dem Besuch und den damit in Verbindung stehenden Aktivitäten distanzieren, das Belarussische RK aufforderten vergleichbare Aktivitäten zu unterlassen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Auch das Ukrainische RC hat auf seiner Webseite und in den Sozialen Medien mit einem nochmals schärferen Statement reagiert, welches die Vorfälle verurteilt und IKRK, IFRK und Nationale RKRH-Gesellschaften ersucht, den Ausschluss des Belarussischen RK aus der RKRH-Bewegung sorgfältig zu prüfen.
Jan-Hendrik Hartlöhner
Vorstandsvorsitzender
DRK-Landesverband M-V e.V.