Was ist der Kinderzuschlag?
Sie verdienen genug, um für sich selbst zu sorgen, aber es reicht nicht oder nur knapp für die ganze Familie? Dann können Sie für Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen – den KiZ.
In der Corona-Zeit wurde der Kinderzuschlag angepasst: Er hilft so auch Eltern, die aktuell zum Beispiel wegen Kurzarbeit oder ausbleibender Aufträge nur noch ein kleines Einkommen haben.
Wie hoch ist der KiZ?
Sie können
bis zu 185 Euro monatlich je Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten.
Dazu kommen die L
eistungen für Bildung und Teilhabe wie 150 Euro pro Schuljahr für Schulmaterialien und ein Zuschuss für die Mitgliedschaft im Sport- oder Musikverein. Erhalten Familien den KiZ, zahlen sie außerdem
keine Kitagebühren.
Sie können den KiZ erhalten, wenn...…
Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verpartnert oder verheiratet ist;
… Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen;
… Sie keine Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten;
... Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen (Elternpaare: wenigstens 900 Euro brutto, Alleinerziehende: wenigstens 600 Euro brutto);
... Ihr Einkommen nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag durch die Anrechnung Ihres Einkommens auf null reduziert hat.
Prüfen Sie einfach vorab mit dem KiZ-Lotsen, ob Sie voraussichtlich Anspruch haben und beantragen Sie den Kinderzuschlag online bei der Familienkasse:
www.kiz-digital.deWas ändert sich in der Corona-Zeit?
Vom 1. April bis 30. September 2020 müssen Sie nur noch Ihr Einkommen aus dem letzten Monat vor Antragstellung nachweisen. Für Anträge im Mai also das Einkommen von April; für Anträge im Juni das Einkommen von Mai. So wird nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate berechnet und der KiZ hilft bei Einkommenseinbußen schneller. Weitere Information finden Sie unter
www.notfall-kiz.de