Dies ist eine gute Gelegenheit, den Verbandskasten im Auto nach dem Verfallsdatum zu kontrollieren!
Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) muss in Deutschland in jedem Auto ein Verbandkasten (Erste-Hilfe-Kasten, Rot-Kreuz-Kasten, Verbandtasche) mitgeführt werden, um bei Unfällen oder Notfällen Erste Hilfe leisten zu können.
Die deutsche Industrienorm 13164 ist eine Sicherheitsnorm für Verbandskästen in Kraftfahrzeugen. In der Norm für Erste Hilfe-Kästen ist der genaue Inhalt des Kastens festgelegt. Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Das muss ein Erste-Hilfe-Set enthalten (Stand 2022)
Diese Produkte gehören gemäß der aktuellen Ausgabe der DIN-Norm aus dem Jahr 2022 in einen Kfz-Verbandkasten (Quelle ADAC)
Hat der Verbandkasten ein Verfallsdatum?
Verbandmaterial wie Pflaster-Strips, Verbandpäckchen oder Fingerverbände haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Wird dieses überschritten, muss der entsprechende Artikel gegen einen neuen ausgetauscht werden. Ist das Verfallsdatum eines Verbandskasten oder einzelner seiner Teile seiner Füllung überschritten, erfüllt dieser nicht mehr die Norm. Dies kann im Rahmen einer Hauptuntersuchung ("TÜV") des Pkw als geringer Mangel festgehalten oder bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei geahndet werden.