Der KJND ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, in der Kinder und Jugendliche aufgenommen werden können, deren Kindeswohl gefährdet ist.
Eine Aufnahme im KJND in Parchim kann nur in Absprache mit dem Fachdienst Jugend, des Landkreises Ludwigslust Parchim, erfolgen, die auch darüber entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und damit eine Inobhutnahme gerechtfertigt ist.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist im §42 SGB VIII https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html geregelt.
Der KJND bietet einen Schutzraum und Menschen, die sicher stellen, dass die Kinder und Jugendlichen versorgt sind, keine Angst mehr haben müssen und zur Ruhe kommen können.
Die Betreuer stehen als Gesprächspartner zur Verfügung, um über das Erlebte zu sprechen, über Sorgen, Nöte und Ängste aber auch über mögliche Lösungen, Entscheidungen und Wege. Eine Krise bietet oft Chancen zur Veränderung.
Die Betreuer helfen den jungen Menschen auch den Alltag zu organisieren und achten darauf, dass die Regeln im KJND eingehalten werden.