Die Kinder- und Jugendwohngruppe Brüel wurde im August 2016 an neuem Standort wiedereröffnet. Es werden Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von ca. 4 – 18 Jahren aufgenommen. Insbesondere werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die entsprechend des §35a von einer seelischen Behinderung betroffen sind oder von solcher bedroht sind. Die Kinder und Jugendlichen befinden sich in einer Lebenssituation, die es ihnen nicht mehr möglich macht, durch fehlende Ressourcen der Betreuung und Förderung sich im häuslichen Umfeld zu entfalten.
Die Klienten benötigt in besonderem Maß einen Schonraum der Entwicklung, da sie sich in einer besonderen Lebenssituation, in der Notwendigkeit der Heimerziehung und der Belastung einer Behinderung befinden.
Durch die Standortgestaltung und durch die intensive heilpädagogische Betreuung werden Belastungsfaktoren ausgeglichen und persönliche Entwicklungspotentiale wieder aktiviert, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. In der Einrichtung werden behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche betreut.
Rechtliche Grundlage der Einweisung ist der § 34 in Verbindung mit dem § 35a KJHG.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.